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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bike Turns GmbH, München

gültig ab 1. Januar 2025

gültig ab 1. Januar 2025

Für die Teilnahme an einem Training, einer Tour, einer Reise, einer Schulung, o.ä. (insgesamt „Veranstaltung“ genannt) der Bike Turns GmbH (nachstehend "BT" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen: 

1.Grundsätzliches

  • Die Veranstaltungen der BT sind keine Rennveranstaltungen und dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Ziele der Veranstaltung sind die Steigerung des Fahrkönnens, Verbesserung der Fahrtechnik sowie der Erhöhung der Fahrsicherheit.
  • Die Anmeldung zur Veranstaltung kann entweder über einen Partner von BT oder direkt bei BT auf der Website oder in schriftlicher Form erfolgen. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten möglich.

2. Anwendbares Recht:

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Die Anmeldung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145 bis 147 BGB) verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung durch BT beim Anmelder zustande.
  • Mehrtägige Veranstaltungen unterliegen den Bestimmungen des § 651 BGB, insbesondere den §§ 651 r und 651w BGB.
  • Das Widerrufsrecht zum Vertrag unterliegt den Regelungen des § 312g Abs (2) Satz 9. BGB.

3. Die Preise sind den aktuellen Veranstaltungsbeschreibungen auf der Website www.bike-turns.de und deren Unterseiten zu entnehmen. Der Anspruch beschränkt sich auf die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Ein Anspruch auf den vollen Leistungsumfang kann nicht gewährt werden, da Leistungen teilweise durch Dritte erbracht werden. Der Teilnahmepreis ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Es gelten die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung.

4. Gutscheine für Veranstaltungen

Für Gutscheine, die von BT ausgegeben werden, gelten folgende Regelungen:

  • Insofern der Gutschein nicht mit besonderen, zeitlichen Beschränkungen ausgegeben wurde, ist er 3 Jahre ab Ausstellungsdatum einlösbar.
  • Bei Gutscheinen, die älter als zwei Jahre ab Ausstellungsdatum sind, kann BT einen Preiszuschlag von 25% auf den Wert bei Ausgabe verlangen.
  • Ist der Gutschein noch einlösbar, hat der Kunde kein Recht auf Barauszahlung.
  • Ist die 3-Jahres-Frist zur Einlösung abgelaufen, aber die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht erreicht, so wird der Wert bei Gutscheinkauf abzüglich 40% auf eine erneute Buchung einer Veranstaltung, die vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist stattfindet, angerechnet.
  • Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen.

5. Stornierungen:
Das Widerrufsrecht zum Vertrag unterliegt grundsätzlich den Regelungen des § 312g Abs (2) Satz 9. BGB. Abweichend davon gewährt BT für Stornierungen/Umbuchungen folgende Regelungen:

Soweit BT auf schriftliche Anfrage (E-Mail oder Brief) des Anmelders eine Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin vornimmt, ist bei Stornierungen/Umbuchungen

  • bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei 1-Tages-Veranstaltungs
  • bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Veranstaltung von mehr als einem Tag

keine Umbuchungsgebühr zu entrichten. Davon ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen zu individuell mit dem/den Kunden vereinbarten Terminen.

Bei Umbuchungen oder Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten folgende Storno- bzw. Umbuchungs-Bedingungen: Bei Umbuchungen oder Stornierungen werden statt des Teilnahmepreises folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

I. bei 1-Tages-Veranstaltungen /-Trainings /-Touren

  • 6 bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25% des Teilnahmepreises
  • 4 bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Teilnahmepreises
  • bei kurzfristigerer Stornierung, Umbuchung oder bei Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises.

II. bei Veranstaltungen, Trainings, Touren oder Reisen von zwei oder mehr Tagen

  • 8 bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 25% des Teilnahmepreises
  • 6 bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Teilnahmepreises
  • bei kurzfristigerer Stornierung, Umbuchung oder Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises.

III. bei Individual-Veranstaltungen/-Trainings /-Touren (Veranstaltungen, bei denen der Termin individuell mit dem/den Teilnehmer(n) vereinbart wird)

  • bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Teilnahmepreises
  • bei kurzfristigerer Stornierung, Umbuchung oder Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises

IV. bei Sonderpreisen

Wird für eine Veranstaltung ein individueller, als solcher ausgewiesener „Sonderpreis“ ausgewiesen und vereinbart, so ist eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung zu jedem Zeitpunkt nach Anmeldung ausgeschlossen.

V. Stornierung bei Krankheit

  • Bei Nichterscheinen aufgrund nachweislicher Krankheit (z.B. ärztliches Attest; AU-Bescheinigung) werden 25% des Teilnahmepreises bei erneuter Buchung einer Veranstaltung, die innerhalb des laufenden Kalenderjahres stattfindet, angerechnet.
  • Bei Nichterscheinen aus anderen Gründen (z.B. technischer Defekt, persönliche Gründe) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises oder auf einen Ersatztermin.

BT ist berechtigt, die Stornogebühr gegen ggf. bereits entrichtete Teilnahmegebühren aufzurechnen. [Hinweis: Die zuvor genannten Stornierungskosten sind auch dann fällig, wenn die Teilnahmegebühren noch nicht entrichtet wurden!]

Dem Anmelder bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BT kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ist als die berechnete Stornogebühr. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder eMail. bei Postversand gilt der Poststempel, bei Versand per E-Mail das Eingangsdatum). Ein bereits entrichteter Teilnahmepreis wird in diesem Fall an den Anmelder zurückerstattet.

Der Anmelder kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein namentlich zu benennender Dritter an der Veranstaltung teilnimmt, es sei denn, der vom Anmelder benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 7 dieser Bedingungen aufgeführten Teilnahmebedingungen. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Ersatz-Teilnehmer(in) sich bis zum Vortag des Trainings im Anmeldesystem registriert.

6. BT behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Als wichtiger Grund gilt u.a. auch die Unterschreitung der Mindest-Teilnehmerzahl. Der Anmelder erhält in diesem Fall den Teilnahmepreis auf Wunsch voll erstattet. Umbuchungen sind kostenfrei. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich jederzeit vor, aus Gründen der Sicherheit und höherer Gewalt, den Termin zu verschieben, den Ablauf zu ändern oder die Veranstaltung abzubrechen. Bei Abbruch aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, wird der Teilnahmepreis auf Wunsch anteilig zurückerstattet. Beim Umbuchen auf eine andere Veranstaltung wird der verbleibende Teil angerechnet. Wird die Veranstaltung auf Grund des Verschuldens eines Teilnehmers vom Veranstalter abgebrochen, ist eine Erstattung des Teilnahmepreises ausgeschlossen.

7. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die zur Zeit der Veranstaltung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die genutzten Fahrzeuge sind, sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis auf Anforderung vor Antritt der Veranstaltung vorzulegen. Ohne Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen, körperlich nicht eingeschränkt und bei körperlicher Anstrengung nicht gefährdet sind.

Der Teilnehmer hat sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten. Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten von BT dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während der Veranstaltung für alle Teilnehmer bei Gruppenfahrten, auch im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot.

Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern BT sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen während der Veranstaltung feststellen, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zur Teilnahme geeignet ist, ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten Regeln vorliegt, der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer und/oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten behindert wird.

Wird der Teilnehmer aus den zuvor genannten Gründen, die er zu verantworten hat, so ist ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ausgeschlossen.

8. Die Leistung von BT umfasst die Durchführung von Veranstaltungen in Theorie und Praxis, mit von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen, sowie veranstaltungsabhängig die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer (nur sofern in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen).

Der Teilnehmer trägt für sein Fahrzeug die alleinige Verantwortung, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z. B. StVO, StVZO) entspricht. BT behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und das Fahrzeug bei Nichterfüllung der Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf die Erstattung des Teilnahmepreises besteht nicht.

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am Veranstaltung teil, so stellt er BT oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, auch solcher, die eine berechtigte dritte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von BT oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sollte das vom Teilnehmer genutzte Fahrzeug während einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, wodurch eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich wird (siehe Ziffer 8), so entstehen dem Teilnehmer daraus keinerlei weitere Ansprüche, gleich ob er den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintrat. Es obliegt jedem Teilnehmer selbst, einen ausreichenden Versicherungsschutz seiner Fahrzeugversicherung für die Teilnahme an Veranstaltungen von BT sicherzustellen.

9. Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Dem Teilnehmer sind die Gefahren, die im Umgang mit einem motorisierten Fahrzeug, insbesondere einem Motorrad bestehen, bewusst. Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen, Gegenständen oder der Natur zufügt. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn er Veranstaltungsvorschlägen von BT oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen folgt. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss in jeder Situation eingehalten werden. Weder Veranstalter noch dessen Erfüllungsgehilfen können für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftbar gemacht werden. Für einen Schaden des Teilnehmers haften BT, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, insofern wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

10. Für die Einhaltung von behördlichen Vorschriften im In- und Ausland, Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie der StVO und StVZO und weiteren Gesetzen ist der Teilnehmer allein verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, gehen allein zu Lasten des Verursachers.

11. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Veranstalters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass angegebene personenbezogene Daten vom Veranstalter zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung verwertet und genutzt werden dürfen. Zu dieser Regelung besteht ein schriftliches Widerrufsrecht. Daten werden ausschließlich an Dritte weitergegeben, wenn die Anmeldung und Administration es erfordert (siehe Datenschutzvereinbarung)

13. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass von ihm während der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Diese Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung, insbesondere auch Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung und Weitergabe in Digitalform und Printform. Die Einwilligung ist zeitlich und örtlich nicht beschränkt. Zu dieser Regelung besteht ein schriftliches Widerrufsrecht.

Foto- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen der BT darf der Teilnehmer nur mit ausdrücklicher Genehmigung von BT erstellen. Die Aufnahmen darf der Teilnehmer nur zu persönlichen Zwecken verwenden; eine Veröffentlichung oder Weitergabe, insbesondere von Aufnahmen, auf denen Mitarbeiter der BT oder andere Kursteilnehmer zu sehen sind, ist untersagt.

Der Teilnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, BT eine Kopie sämtlicher von ihm erstellten Foto-.und Filmaufnahmen an BT zu übergeben. Für diese Aufnahmen erteilt der Teilnehmer der BT ein zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches Nutzungsrecht. Für den Teilnehmer besteht ein schriftliches Widerrufsrecht ausschließlich für Aufnahmen, die ihn persönlich und erkennbar darstellen.

14. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGBs hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.

15. Für alle mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen gelten diese AGBs. Maßgebend ist die jeweilige bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir den Abweichungen nicht ausdrücklich widersprechen.

gültig ab 1. Januar 2025

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